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Haftungsausschluss


Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.
Haftungsansprüche gegen den Autor wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen.
Alle Angebote sind unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Bike Vermietung wird von der Tschenett Metallbau SA mit Sitz in Müstair erbracht, die Eigentümerin der Mietwaren ist. Die vorliegenden AGB sind
integrierter Bestandteil des Mietvertrages. Bei dessen Unterzeichnung bestätigt der
Kunde, diese Mietbedingungen gelesen und verstanden zu haben und sie
bedingungslos zu akzeptieren. Es wird zwischen den verschiedenen Sportgeräten kein
Unterschied gemacht (Ausnahme bei der Annahme und Rückgabe des Mietmaterials).
Die vorliegenden AGB schliessen das Gesamte Mietsortiment ein, nachfolgend «Bike»
genannt.

2. Vertragsverhältnisse

Der Vertrag wird zwischen der Tschenett Metallbau SA (Vermieterin) und dem Kunden
(Mieter) geschlossen.

3. Definition Mietsortiment

Sämtliche Bikes, die in der Vermietung angeboten werden, inkl. E-Bikes, Helme,
Schlösser, Navigationsgeräte und Anhänger.

Die auf unserer Webseite angezeigten Bilder der Mietwaren können von dem
tatsächlich verfügbaren Mietartikel abweichen. Die Bilder definieren lediglich die
Kategorie und Art des Artikels. Wir garantieren also nicht, dass der gebuchte
Mietartikel auf dem Bild, dem tatsächlich verfügbaren Artikel entspricht.

4. Preise

Es gelten die publizierten Preise der Tschenett Metallbau SA. Der Mietpreis ist bei einer
Reservierung/Zahlung vor Ort bei der Abholung zu bezahlen. Die Preise
beinhalten alle gesetzlichen Steuern und Abgaben. Im Normalfall wird die Miete immer vor Antritt der Miete beglichen.
Kann vor Mietbeginn die exakte Mietdauer noch nicht klar definiert werden, wird die
minimale Mietdauer vorausbezahlt und die Differenz wird bei Rücknahme des
Mietmaterials verrechnet. Angebrochene Tage werden zum vollen Tarif verrechnet,
das Mietmaterial muss am Vortag, bis Ladenschluss retourniert werden, damit keine
zusätzlichen Kosten entstehen.

5. Online Reservierung/Zahlung/Stornierung

Bikes können online über die Webseite der Tschenett Metallbau SA reserviert werden. Zur
Bestätigung der Reservation wird auf die vom Kunden hinterlegte E-Mailadresse eine
Buchungsbestätigung gesendet.
Bis 24 Stunden vor Mietantritt ist die Reservierung kostenlos anpassbar (per Telefon
oder schriftlich per E-Mail), danach gilt die Reservierung als definitiv.
Bei einer Reservationsannullierung bis 24 Stunden vor Mietantritt, wird eine
Umtriebsgebühr von 10% verrechnet.
Erfolgt die Annullierung inerhalb der 24 Stunden Frist oder tritt die Reservation nicht
an, so wird der Betrag der gebuchten Mietreservation zu 100% geschuldet.
Es besteht kein Anrecht auf eine Rückvergütung der geleisteten Zahlung.

6. Haftung und Versicherung

Der Vermieterin übernimmt im Falle eines Unfalls keine Haftung. Die Versicherung ist
Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages, über
eine Haftpflichtversicherung und damit eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu
verfügen, die eine Fahrt mit dem Bike/ E-Bike mit sich
bringen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie
Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.

7. Defekte / Beschädigung / Verlust oder Diebstahl der Mietware

Die Mieter ist für das gemietete Material verantwortlich, solange es in seinem Besitz
ist, d.h. bei Verlust haftet der Mieter. Es wird in diesem Fall der aktuelle Wert des
Mietobjektes in Rechnung gestellt. (Berechnung erfolgt durch die Vermieterin)
Bei absichtlicher Beschädigung des Materials durch fahrlässige Handhabung,
unkontrollierte Fahrweise oder Nachlässigkeit, muss der Kunde für die entstandenen
Schäden aufkommen. Das Material wird vor der Ausgabe auf allfällige
„Gebrauchsspuren“ kontrolliert. Diese werden schriftlich festgehalten.
Im Falle einer Radpanne ist die Vermieterin nicht verpflichtet, einen Rücktransport zu
organisieren. Entstehende Kosten für die Rückführung, müssen vom Kunden
übernommen werden. Auf Wunsch wird kostenlos ein Not-Pannenset zur Verfügung
gestellt.

8. Unfall/Krankheit/Abbruch oder Annullation während der vereinbarten Mietzeit

Bei Unfall oder Krankheit wird mit ärztlichem Attest der Differenzbetrag der
Restmietdauer rückerstattet. Der angebrochene Tag wird nicht rückerstattet.
Wird die Mietdauer früher als vereinbart beendet und liegt kein schriftliches Attest
eines Arztes vor, ist der volle Betrag der schriftlich vereinbarten Mietdauer geschuldet.
Bei Schlechtwetter wird das Geld für die Miete nicht zurückerstattet.

9. Depotgarantie

Bei der Übernahme der Mietware muss ein Depot hinterlegt werden.
Als Depotgarantie gelten Identitätskarte, Pass oder Führerausweis.

10. Annahme und Rückgabe des Mietmaterials (Bike)

Alle Bikes werden vor jeder Verwendung kontrolliert, gereinigt und von einem
Mechaniker auf einwandfreie Funktion getestet. Es wird vorausgesetzt, dass der
Mieter die Handhabung des Bikes versteht. Sollte das nicht der Fall sein, muss
kommuniziert werden, dass eine Schulung vor der Tour gewünscht wird.
Jugendliche unter 16 Jahren, müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein.
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung einer erwachsenen
Person sind, werden Mietvelos nur mit schriftlicher Bewilligung der Eltern oder des
Vormundes abgegeben.
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keine E-Bikes im Strassenverkehr führen und
dürfen folglich keine E-Bikes mieten. Ausnahme bilden Jugendliche, die im Besitz eines
Führerausweises der Kategorie M (Motorfahrräder) sind.
Bei der Rückgabe wird durch den Mechaniker eine Funktionskontrolle durchgeführt.
Defekte und Verschleiss, welche auf einen nicht normalen, ordnungsgemässen
Gebrauch zurückzuführen sind, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Sämtliche Mietartikel, die im Vertragsverhältnis eingeschlossen sind, müssen
ordnungsgemäss, in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Fehlendes oder
defektes Material wird verrechnet.

11. Nutzung/Verbote des Bikes

Der Mieter verpflichtet sich, das Strassenverkehrsgesetz einzuhalten und das Bike
sachgemäss und sorgfältig zu nutzen. Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden,
welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts an
demselben oder aber an Drittobjekten ergeben. Nicht zulässig ist jegliche
Zweckentfremdung der Fahrzeuge, der Transport einer oder mehreren zusätzlichen
Personen sowie das Überfahren von Hindernissen, bei denen das Fahrzeug
offensichtlich einen Schaden erleiden kann.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand der Tschenett Metallbau SA ist bestrebt

Unstimmigkeiten aussergerichtlich zu lösen. Sollten
die Parteien nicht zu einer Einigung kommen, werden rechtliche Schritte eingeleitet.
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist
das Regionalgericht Engiadina Bassa/Val Müstair mit Sitz in Val Müstair.

Lässig, herzlichen Dank für deine Reservation.

Dein Traumbike wartet schon auf dich!

 

Lässig,
besten Dank für
deine Reservierung.

Bitte hol den nummerierten Schlüssel für das Fahrradschloss am Vorabend
bis um 18.30 Uhr
bei uns im Büro ab.

Falls du noch Fragen hast, meld dich einfach bei uns unter +41 (0)81 858 59 63.